GELBE STREIFEN

Wir sind ein freies Versicherungsma­klerunternehmen aus Schöneck im Vogtland.

Unsere Arbeit findet im Verbund statt, so stellen wir unseren Kunden ein umfangreiches Expertenwissen auf allen Ebenen zur Verfügung.

Der Ursprung unserer Firma liegt im Jahr 1996, als die HM Versicherungsmaklergesellschaft mbH in Chemnitz gegründet wurde.

2017 entstand die Idee, im Vogtland eine eigenständige GmbH zu gründen, um die Kunden vor Ort direkt zu betreuen und den Unternehmensstandort weiter auszubauen. Damit wollen wir Sicherheit und Nähe für unsere Kunden schaffen und die Wirtschaft weiter stärken. Der Schwerpunkt unseres Unternehmensverbundes liegt in der Beschaffung einzigartiger Absicherungskonzepte für Gewerbe- und Privatkunden.

Wenn Sie individuelle Versicherungslösungen, schnelle Reaktionszeiten, fachkompetente Beratung und besondere Betreuung suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Zudem können wir Sie rund um die Themen Altersvorsorge und Finanzierung beraten.

Als unabhängiges Maklerunternehmen sind wir im Dienste unserer Kunden und nur Ihren Interessen und Wünschen verpflichtet. Wir analysieren, vergleichen und bewerten die Anbieter auf dem Markt. Unser Job ist es, dass Sie jederzeit einen optimalen Schutz zu einem fairen Preis- Leistungsverhältnis erhalten.

Um unsere Kunden stets über Neuigkeiten zu informieren, finden Sie hier Meldungen, Newsletter und Beiträge rund um die Themen Vorsorge, Vermögen, Finanzen und Versicherungen.

Erfahrungen aus der Praxis – Gewerbekunden

Regelmäßig stellen wir bei der Übernahme von Maklermandaten fest, dass viele Unternehmen Existenz bedrohende Deckungslücken haben. In den meisten Fällen können wir diese Lücken sinnvoll schließen.

Betriebsbeschreibung

Die Betriebsbeschreibung war unvollständig, denn Montagetätigkeiten auf fremden Grundstücken waren nicht genannt. Daher bestand faktisch kein Versicherungsschutz bei Montagetätigkeiten, obwohl diese bereits seit Jahren – zum Glück schadenfrei – ausgeführt wurden.

Bearbeitungsschäden

Schäden, die der Kunde an Werkzeugen verursacht hatte, die ihm zur Veredlung von Auftraggebern überlassen wurden, waren nicht mitversichert. Für solche Bearbeitungsschäden hätte der Betrieb selbst aufkommen müssen.

Doppelversicherung

…und dennoch Deckungslücke:

Hinsichtlich der Privathaftpflicht war der Inhaber doppelversichert: Im Rahmen der Betriebshaftpflicht und über einen separaten, privaten Vertrag bei einem anderen Versicherer. Dafür hatte er aber für sein vermietetes 6-Familienwohnhaus keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Wenn beispielsweise seine Mieter nicht Schneeräumen und sich ein Passant verletzt oder dessen Habe beim Sturz zu Schaden kommt, haftet der Inhaber mit seinem Privatvermögen.

Umweltschäden

Im Rahmen der Umweltdeckung war nur der Heizöltank deklariert worden. Die Ölabscheider und die Altölsammelstation fehlten in den Angaben. Wäre die Altölsammelstation zum Beispiel durch den Aufprall eines Staplers leckgeschlagen worden und ausgelaufen, wären alle Folgekosten nicht vom Versicherer getragen worden. Im Umweltbereich sind die Kosten für z. B. Kontamination oft immens und können für eine Firma zum existenziellen Problem werden.

Unterversicherung

In der Feuerversicherung war die Versicherungssumme seit Jahren nicht mehr geprüft und die aktuellen Verhältnisse angepasst worden. Es bestand inzwischen eine erhebliche Unterversicherung. Im Schadensfall wäre die Entschädigungsleistung im Verhältnis gekürzt worden. Das Unternehmen hätte dadurch einen großen Teil des Schadens selbst tragen müssen.

Vereinbarte Sicherungen

Der vor ca. 10 Jahren gestellte Antrag enthielt den Vermerk, dass alle Türen mit bündigen Sicherheitsschlössern ausgestattet seien. Mehrere Außentüren hatten allerdings nicht bündige Zylinderschlösser und das Hallentor war nur einfach durch Innenriegel abschließbar.

Werden vereinbarte Sicherungen nicht angebracht und es kommt zum Schadensfall, ist der Versicherer leistungsfrei und muss nicht für den entstandenen Schaden eintreten.

Betriebsunterbrechung

Der Betrieb hatte auch eine Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung, damit in der Folge eines Brandschadens das finanzielle Überleben gesichert ist. Nach einem größeren Schaden vergeht nicht selten viel Zeit, bis der Betrieb wieder wie gewohnt arbeiten kann (Aufräumen, Abreißen, Baugenehmigungen einholen, neu bauen,…). Die Haftzeit wurde hier sogar mit sinnvollen 24 Monaten gut gewählt – es wurde aber nur der Rohertrag für 12 Monate gemeldet! Im Schadensfall hätte dies zu einer Kürzung der Entschädigung um ganze 50 % geführt.

Erfahrungen aus der Praxis – Privatkunden

Durch unsere jahrelange Praxiserfahrung stellen wir immer wieder fest, wie wichtig eine Betreuung durch einen engagierten und gut ausgebildeten Berater ist.

Viele Themen und Deckungslücken können wir oft ohne Mehrkosten dauerhaft schließen.

Privathaftpflicht

Ein Familienvater hat online eine billige Privathaftpflicht für seine Familie und sich abgeschlossen. Bei einem Familienbesuch gingen die beiden Kinder (5 und 6) in den dortigen Garten zum spielen. Aus dem Spielen wurde Zündeln in der Gartenhütte, was letztlich zu einem Brand führte. Da nicht darauf geachtet wurde, dass auch Schäden durch deliktunfähige Kinder in der Haftpflicht mit abgesichert sind und den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden konnte, wurde der entstandene Schaden auch nicht vom Haftpflichtversicherer ersetzt. Der nicht regulierbare Schaden in vierstelliger Höhe trübte natürlich das Familienglück enorm.

Hausrat

Bei einem älteren Ehepaar stießen wir auf eine Hausratpolice für die gesamte Einrichtung ihres Hauses (125 qm Wohnfläche). In diesem Vertrag fiel die sehr niedrige Versicherungssumme von nur 20.000 Euro auf. Auf Anfrage, wieso man denn so eine geringe Absicherung gewählt hätte, meinte man, dass „die alten Sachen inzwischen nichts mehr wert seien“ und ihr verstorbener Vertreter hätte das für ausreichend erachtet. Wir erklärten beiden, dass beim Totalschaden einer Sache der Neuwert gezahlt wird, damit man sich eben etwas Neues kaufen kann. Die vorhandene Summe sei allein mit der Wohnzimmereinrichtung, Kleidung und etwas Schmuck bereits erreicht. Es bestand also eine massive Unterversicherung. Im Schadensfall wären so bestenfalls 25 % vom Versicherer übernommen worden – mehr vom tatsächlichen Versicherungswert hatten die Kunden bisher ja auch nicht abgesichert.

Unfallversicherung

Eine Kundin, die in der Freizeit aktiv Handball im Verein spielt, interessierte sich für eine Unfallversicherung. Sie hatte von einer Arbeitskollegin einen Versicherer empfohlen bekommen, bei dem diese selbst versichert war, und hatte auch schon ein Angebot angefordert, das sie uns zum Beratungstermin mitbrachte. Nach Durchsicht der Bedingungen konnten wir sie darauf hinweisen, dass über diesen Tarif kein Schutz für Unfallschäden, die ihr aus Eigenbewegung heraus zustoßen, bestehen würde. Wir erinnerten an den Fall des Handballers Joachim Deckarm, der 1979 bei einem Spiel hart stürzte und sich ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zuzog. In der Folge lag er mehrere Monate im Koma und ist bis heute auf fremde Hilfe angewiesen.

Bei diesem prominenten Fall spielte die Eigenbewegung als Ursprung zwar keine Rolle – der Fall zeigt aber auf, wie schnell ein Sturz im Sport zu dauerhaften Problemen führen kann. Ein Sturz aus der Eigenbewegung heraus wäre z. B., wenn man während eines Sprints mit dem Fuß umknickt.

Ein Angebot, das auch wirklich zum Bedarf der Kundin passte, konnten wir zu einer Prämie in ähnlicher Höhe unterbreiten.

Rechtsschutz

Über eine Empfehlung eines Kunden kam ein junger Mann zu uns, der nach Beendigung seines Studiums für zwei Jahre in München geblieben war, um dort zu arbeiten. Als er einen Job in der alten Heimat gefunden hatte, kündigte er natürlich die Wohnung. Da hinsichtlich des Renovierungsbedarfs der Wohnung unterschiedliche Ansichten zwischen ihm und dem Vermieter bestanden, weigerte sich der Vermieter, die Kaution an ihn zurück zu zahlen. Als der junge Herr keine andere Lösung sah, als einen Anwalt einzuschalten, stellte er fest, dass weder im Rechtsschutz, den er bei einem Automobilclub abgeschlossen hatte, noch im Rechtsschutz, den er über seine Gewerkschaft genoss, entsprechende Deckung bestand. Für den aktuellen Fall konnten wir nur auf die Prozesskostenhilfe bei Gericht verweisen. Für künftige Fälle konnte der Schutz durch uns gerichtet werden.

Wohngebäude

Ein Kunde, den wir bereits seit mehreren Jahren umfassend betreuen, kaufte ein gebrauchtes Haus bei sich im Ort. Über die Jahre war es gut in Schuss gehalten worden und genoss in den letzten Jahren verschiedene Modernisierungen. Bei Durchsicht der Brandversicherung, die er mit dem Haus übernommen hatte, stellten wir fest, dass der dort angegebene 1914er Wert unmöglich stimmen konnte. Hier waren weder ein Anbau, noch der Ausbau des Dachgeschosses oder die Fotovoltaikanlage nachgemeldet worden. Wir bewerteten das Haus neu und korrigierten den Versicherungswert, damit im Schadensfall keine Unterversicherung droht und man die Entschädigungsleistung nicht kürzt.

Überspannungsschäden waren in den alten Bedingungen, die dem ursprünglichen Vertrag zugrunde lagen, übrigens auch noch nicht mit abgesichert. Wichtiger Schutz für Leitungswasser-, Sturm- und Elementarschäden fehlte bisher ebenfalls gänzlich. Für die Fotovoltaikanlage entschied sich der Kunde übrigens für den umfangreicheren Schutz einer speziellen Fotovoltaikversicherung, die auch für den Ertragsausfall nach einem Schaden aufkommt.

Berufsunfähigkeit

Eine Kundin brachte ihren Bruder mit zu uns, da dieser Probleme mit seiner Berufsunfähigkeitsversicherung hatte. Diese hatte er vor zwölf Jahren für kleines Geld bei seiner Hausbank abgeschlossen. Die Rentenhöhe schien ihm damals ausreichend hoch, um einen Monat überbrücken zu können. In der Zwischenzeit hatte er aber geheiratet, ein Kind kam zur Welt und er war im Job in leitende Funktion aufgestiegen. Nun war bei ihm Parkinson diagnostiziert worden. Deshalb und auch, weil ein weiteres Kind unterwegs war, machte er sich nachvollziehbarerweise Gedanken zur Absicherung seiner Familie. Dabei war er auch über den recht überschaubaren Berufsunfähigkeitsschutz gestoßen, der nun definitiv zu niedrig ausfiel, um der Familie finanzielle Sorgenfreiheit zu sichern. Der Versicherer hätte einen Aufstockungsantrag aufgrund der Diagnose abgelehnt. Über die verschiedenen Möglichkeiten zur Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung hatte ihn bisher noch nie jemand aufgeklärt. Mit einem vernünftigen Betreuer und regelmäßigem Austausch wäre das Problem der mangelhaften Absicherung und der Unmöglichkeit, eine Aufstockung zu erwirken, gar nicht aufgetreten. Zumindest zur Geburt des zweiten Kindes konnten wir dabei helfen, eine gewisse Anpassung zu erreichen.

Krankenzusatzversicherung

Dass fünf nach zwölf zu spät und 100 % nicht immer wirkliche 100 % sind, musste der Freund einer anderen Kundin erfahren. Er hatte Fernsehwerbung gesehen und spontan einen Zahnzusatztarif abgeschlossen, der viel versprach. Als er ein Jahr später die Rechnung für ein Implantat einreichte, wurde lediglich der offene Betrag für den Behandlungsumfang erstattet, den seine Krankenkasse akzeptiert und für den diese zugezahlt hatte. Diese 100 % (Kassenleistung) waren aber deutlich weniger, als 100 % der ihm vorliegenden Rechnung. Unserer Kundin konnten wir einen Tarif empfehlen, der auch privatärztliche Leistungen für Implantate u. Ä. mit erstattet.

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HM Versicherungsmakler Vogtland GmbH
Mangelsdorfstraße 60
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E- Mail: vogtland@gelbestreifen.de