Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein  regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg, was fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags führt. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrecht erhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.

Über 2 Mio. Menschen in Deutschland sind erwerbs- bzw. berufsunfähig. Jährlich kommen 280.000 weitere Fälle hinzu.

Die häufigsten Ursachen sind dabei:

  • Erkrankungen des Herzens und der Gefäßsysteme (7%)
  • Unfälle beruflich oder in der Freizeit (9%)
  • Krebs und andere bösartige Geschwülste (15%)
  • Nervenkrankheiten (32%)
  • Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (21%)
  • Sonstige Erkrankungen (16%)

Quelle: MORGEN & MORGEN, stand 05/2018

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen.

Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente – das sind lediglich rund 38% des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur, wenn der Erkrankte oder Verunglückte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.

Die Erwerbsminderungsrente kann in Abhängigkeit vom Umfang der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung höher, aber auch deutlich niedriger ausfallen.

Auch für Menschen, deren Geburtsdatum vor dem 2. Januar 1961 liegt, hat sich der gesetzliche Versicherungsschutz verschlechtert. Die Leistungen wurden stark reduziert. Deswegen ist auch hier eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sehr zu empfehlen, um die finanziellen Lücken weitgehend zu schließen.

Der größte Vermögenswert wird zu oft vernachlässigt.

Beispiel:
Ein 35-jähriger Mann, mit einem monatlichen Einkommen von 2.500 Euro und 13 Monatsgehältern, verdient bei einer Gehaltssteigerung von 2% p.a. in den nächsten 30 Jahren seines Arbeitslebens über 1,3 Mio. Euro!

2/3 aller EU-/ BU-Rentenempfänger erhalten weniger als 750 Euro Rente pro Monat aus der gesetzlichen Rentenversicherung.