Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden immer höher, Zuzahlungen belasten die Versicherten zusätzlich. Für Medikamente, Hilfsmittel oder Zahnersatz können schnell zusätzliche Kosten entstehen, mit denen man gar nicht gerechnet  hat. Darüber hinaus bietet die gesetzliche Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie nur eine Grundversorgung.

Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige (z. B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern. Der Wechsel für Arbeitnehmer ist nach erstmaligem Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich. Der Wechsel ist möglich, wenn das Brutto-Jahreseinkommen in 2019 über 60.750,00 € liegt. Das  entspricht einem Monatsgehalt von 5.062,50 € bei 12 Gehältern.