Der private PKW ist ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens und häufig auch unerlässlich für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Immerhin sind Mobilität und Flexibilität in der heutigen Zeit eine Grundvoraussetzung. Wenn die eigenen vier Räder dann aufgrund eines Schadens ausfallen, ist schnelles Handeln gefragt. Mit einer Kfz-Versicherung können die finanziellen Folgen von Schäden am Fahrzeug aufgrund eines Unfalles, Diebstahls, Marderbisses, Glasbruchs oder Wildunfalls gut abgewendet werden.

Eine private Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Fahrzeug (PKW, Motorrad, Kraftrad) besitzt. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung.

Je nach Deckungsumfang, welcher vom Versicherer festgelegt wird, kann folgendes versichert werden:

  • Haftpflicht-Versicherung
  • Teilkasko-Versicherung
  • Vollkasko-Versicherung
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbriefversicherung
  • Fahrerschutzversicherung
  • Rabattschutz
  • GAP-Deckung

Oldtimer – Youngtimer

Eine private Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Fahrzeug (PKW, Motorrad, Kraftrad) besitzt. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung – auch für Oldtimer und Youngtimer.

Sagen wir es, wie es ist: Der Deutsche liebt Autos. Und alte Autos mag er offenbar besonders gerne. Es gibt wohl kaum eine Stadt, in der es nicht auch einen Oldtimerclub gibt. Und von Oldtimertreffen hört man auch eher selten, dass Mangel an Besuchern besteht. Alte Autos faszinieren die Menschen.

Das Straßenbild ist heutzutage trotzdem weitestgehend von runden, meist recht auswechselbaren, automobilen Formen geprägt. Nur sehr wenigen Modellen spendieren die Hersteller noch ein markanteres Äußeres. So sticht inzwischen sogar ein ehemaliges Allerweltsauto wie ein Kadett D optisch positiv aus dem tristen Einerlei hervor. Wer Oldtimer oder Youngtimer fährt, liebt sein Fahrzeug im Regelfall. Die Versicherer haben dies erkannt und mit entsprechenden Versicherungsangeboten reagiert, die umfangreichen Schutz zu bescheidenem Beitrag bieten. Damit wird eines der schönsten Hobbys für fast jeden bezahlbar.

Für eine spezielle Oldtimerversicherung muss sich Ihr Wagen in einem guten Allgemeinzustand befinden. In der Regel fordern die Versicherer, dass ein Alltagsfahrzeug für den normalen Gebrauch vorhanden ist. Je nach Anbieter und Tarif kann ggf. auch die Vorlage eines Oldtimer-Gutachtens und von Bildern gefordert werden. Auch ein Mindestwert des zu versichernden Fahrzeugs wird vereinzelt gefordert, wie ggf. auch ein Mindestalter der Fahrer. Oldtimerversicherungen haben i. d. Reg. keine Schadenfreiheitsklasse und werden daher im Schadensfall auch nicht zurückgestuft.

Je nach Deckungsumfang, welcher vom Versicherer festgelegt wird, kann folgendes versichert werden:

  • Haftpflicht-Versicherung
  • Teilkasko-Versicherung
  • Vollkasko-Versicherung
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbriefversicherung
  • Fahrerschutzversicherung

Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz bei vielen Anbietern noch um:

  • All-Risk-Deckung
  • GAP-Deckung
  • Auslandsschutz