Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr.
Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzlich Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig!
Sie zählt zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und wurde 2002 vom damaligen Bundessozialminister Walter Riester ins Leben gerufen. Die aktive Förderung durch den Staat ist in § 10 a EStG festgelegt. Sie besteht aus Zulagen und zusätzlich ist die Sparleistung über den Sonderausgabenabzug in Ihrer Steuererklärung absetzbar.
Dabei hat jeder Zulagenberechtigte die Möglichkeit 175,00 € p.a. Grundzulage zu erhalten. Für Kinder die vor 2008 geboren wurden, erhalten Sie eine Zulage in Höhe von 185,00 € p.a. Diese erhöht sich für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, auf 300,00 € p.a.. Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Sie Kindergeld erhalten.
Voraussetzung für die Zahlung der Zulagen in voller Höhe ist, dass Sie den Mindesteigenbeitrag aufwenden, der sich am Vorjahresbruttoeinkommen bemisst.
Junge Sparer bis zum 25 Lebensjahr, werden i.d.R. zusätzlich mit einem „Berufseinsteigerbonus“ in Höhe von einmalig 200,00 € belohnt.