Im ersten Schritt ist es erst einmal egal, wie man fürs Alter spart. Sparbuch, Tagesgeldkonto, Fondssparplan, Rentenversicherung… – Hauptsache Sie bauen fürs Alter einen Kapitalstock auf, aus dem Sie die bescheidene Altersrente aufstocken können, damit sie auch fürs tägliche Leben ausreicht.

Betrachtet man die verschiedenen Sparformen im zweiten Schritt genauer, stellt man zwei deutliche Unterschiede fest:

  • die steuerliche Behandlung der Auszahlung
  • und die Verrentungsmöglichkeit

Bei beiden Punkten gibt es Unterschiede mit enormer Auswirkung für Sie.

Der Gesetzgeber möchte eine fundierte Vorsorge für den Ruhestand mit einer Privatrente belohnen. So wird bei einer lebenslangen Rente nur ein steuerpflichtiger Anteil, der sog. Ertragsanteil herangezogen. Dieser liegt bspw. im Alter 67 nur bei 17 %. Somit bleibt ein Großteil der Rente steuerfrei. Selbst bei einem angenommenen Spitzensteuersatz von 42 % (i.d.R. liegt der Wert eher selten bei über 30 %) müssen somit von 100,00 € monatlicher Rente nur 7,14 € abgeführt werden.

Entscheiden Sie sich nach einer min. 12 jährigen Laufzeit für eine Kapitalauszahlung ab Vollendung des 62. Lebensjahres, ist der Ertrag nur zur Hälfte steuerpflichtig (sog. Halbeinkünfteverfahren).

Der zweite Unterschied, den wir feststellen können, liegt in der Verrentung. Da Ihnen mit der gesetzlichen Rente eine monatliche Einkommenslücke entsteht, die ein Leben lang präsent ist, bietet es sich auch an, das Guthaben eines Vorsorgevertrages monatlich auszahlen zu lassen. Eine Lebenslange Rente ist die perfekte Lösung.

Diese Leistung kann Ihnen jedoch ausschließlich eine Rentenversicherung bieten, denn nur hier erwerben Sie eine garantierte lebenslange Rentenzahlung – ganz egal, wie alt Sie auch werden!

In unserer Beratung finden wir dabei die passende Anlagestrategie für Sie!