Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren­Versicherung“. Das heißt, es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.

Sinnvoll für alle, deren Gebäude/Wohnungen mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind.

Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich auch bereits Gedanken gemacht, welche Kosten auf Sie zukommen können, wenn eine Ihrer Scheiben zerstört wird?

Weil ein Aufschub der Reparatur meistens nicht möglich ist, müssen Sie sofort handeln. Leider ist das nötige Kapital für die Reparatur oft nicht verfügbar.

Die Glasversicherung kann als einzelner Vertrag oder über die Hausrat- / Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Versicherbares

  • Am Gebäude: Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben,
  • Platten und Spiegel aus Glas von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wände, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetter­schutzvorbauten und Dächern,
  • Im Gebäude/Mobiliar: Glasscheiben und ­-platten von Schränken, Stand­-, Wand- und Schrankspiegeln,
  • Innentürverglasungen.