2018 gab es ca. 3,4 Mio. Leistungsempfänger in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Tendenz ist dabei steigend. Häufigste Ursachen sind dabei Schlaganfälle, Herzinfarkt, Krebserkrankungen und Unfälle.

Reichen die finanziellen Eigenmittel für die Kostenübernahme nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen.

Daher ist die Pflegezusatzversicherung nicht nur für einen selbst, sondern auch zum Schutz der Angehörigen sinnvoll.

Eine Absicherung kann dabei in folgender Form gewählt werden:

  • Pflegetagegeld
  • Pflegerente
  • Pflegekostenversicherung.

Die einzelnen Unterschiede und welche dieser Absicherungen für Sie am besten geeignet ist, zeigen wir Ihnen gern in einem Beratungsgespräch auf.

Für wen ist die Versicherung geeignet?

Die Pflegezusatzversicherung ist für jeden geeignet, der sich selbst und seine nächsten Angehörigen vor finanziellen Folgen durch einen Pflegefall schützen möchte.

Leistungsbeispiel

Frau Mustermann ist pflegebedürftig und hat Pflegegrad 4. Da die Familie eine dauerhafte Betreuung nicht gewährleisten kannn, entscheidet man sich für die Unterbringung in einem Pflegeheim. Die Kosten dafür liegen bei 3.492,82 € monatlich. Von der gesetzlichen Pfegeversicherung werden lediglich 1.775,00 € übernommen. Die Differenz in Höhe von 1.717,82 € muss Frau Mustermann selbst tragen.