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Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, d.h. die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr.

Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig!

Betriebsrente – Die einzige Sparform, bei der ALLE mitfinanzieren.

Eine für Arbeitnehmer im festen Arbeitsverhältnis, gut geeignete  Variante ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Sie bietet sowohl für Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern einige Vorteile. Auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte haben mit der bAV eine ausgezeichnete Möglichkeit vorzusorgen.

Man unterscheidet dabei verschiedene Durchführungswege. Es gibt z. B. Pensions- und Unterstützungskassen sowie die Direktversicherung. Letztere ist weit verbreitet und bietet viele Vorzüge. In vielen Branchen ist die betriebliche Altersversorgung bereits in den Tarifverträgen geregelt. Informieren Sie sich bei Ihrer Personalabteilung dazu.