Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.

Hier sind die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall versichert. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis u.a. durch die unten aufgeführten Leistungen. Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens; auch während der Arbeitszeit.

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

  • Invaliditätsleistung: Kapitalzahlung, abhängig vom Grad der Invalidität. Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertrage. Diese legt fest, wie viel der vereinbarten Summe bei einer dauerhaften Invalidität ausgezahlt wird.
  • Todesfallleistung: Kapitalzahlung im Todesfall durch einen Unfall
  • Krankenhaustagegeld: festgelegter Tagessatz, für die Dauer eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalts
  • Genesungsgeld: festgelegter Tagessatz, nach Entlassung aus dem Krankenhaus für die gleiche Leistungsdauer wie das Krankenhaustagegeld
  • Unfall-Krankentagegeld: Als Lohnersatz nach der 6. Woche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
  • Unfallrente: lebenslange Rentenleistung als Einkommensersatz
  • u.v.m.